Transparenter Immobilienverkauf: Neue Regelungen zur Maklerprovision seit Dezember 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 sind bedeutende Änderungen in Bezug auf die Maklerprovision in Kraft getreten, die durch das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ eingeführt wurden. Diese Neuregelungen, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), zielen darauf ab, den Immobilienverkaufsprozess fairer zu gestalten und private Käufer von Wohnimmobilien vor übermäßigen Kosten zu schützen.
Neue Regelungen zur Maklerprovision:
Gemäß den Bestimmungen des § 656c BGB kann ein Makler, der sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig ist, nun nur noch von beiden Parteien je zur Hälfte eine Vergütung verlangen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Maklerprovision nun fair zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.
Sollte der Makler mit einer Partei vereinbart haben, für diese unentgeltlich tätig zu sein, entfällt die Vergütung von der anderen Partei gemäß § 656d BGB. Dabei müssen Vereinbarungen, die darauf abzielen, die Kosten auf die andere Partei zu übertragen, den Betrag von maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Provision einhalten.
Verkauf ohne Makler:
Eine bedeutende Option für Verkäufer besteht darin, ihre Immobilie ohne die Beteiligung eines Maklers zu veräußern. Durch den direkten Verkauf an uns entfällt die Maklerprovision vollständig, was nicht nur finanzielle Einsparungen bedeutet, sondern auch den Verkaufsprozess beschleunigt und vereinfacht.
Gesetzesvorschriften im Überblick:
- § 656a BGB: Ein Maklervertrag für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses muss nun in Textform vorliegen.
- § 656b BGB: Die neuen Regelungen gelten nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.
- § 656c BGB: Die Vergütung des Maklers muss fair zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
- § 656d BGB: Vereinbarungen zur Übertragung der Maklerprovisionskosten auf die andere Partei müssen bestimmten Bedingungen entsprechen.
Fazit:
Die neuen Regelungen zur Maklerprovision tragen dazu bei, den Immobilienverkaufsprozess transparenter und fairer zu gestalten. Sie gewährleisten eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen den Parteien und schützen private Käufer vor übermäßigen finanziellen Belastungen. Zudem bietet sich Verkäufern die Möglichkeit, ihre Immobilie ohne Makler zu veräußern und dadurch Kosten zu sparen.